Willkommen
Das Bundespatentgericht beurteilt als das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Es beurteilt u.a. sowohl Verletzungs- als auch Bestandesfragen. Das Bundespatentgericht entscheidet als Vorinstanz des Bundesgerichts.
Das Bundespatentgericht hat seine Tätigkeit am 1. Januar 2012 aufgenommen. Sitz des Bundespatentgerichts ist St. Gallen. Seit November 2011 benutzt das Bundespatentgericht ein Provisorium an der St. Leonhardstrasse 49 in St. Gallen. Im Herbst 2012 wird das Bundespatentgericht in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen umziehen.
Prozessleitender Entscheid
O2012_022; 03.05.2012; Anwendbares Prozessrecht; Berücksichtigung ausländischer Gerichtsgutachten
Entscheid
S2012_006; 27.04.2012; Voraussetzungen vorsorglicher Beweisführung gemäss Art. 158 Abs. 1 ZPO
noch nicht rechtskräftig


